RESTSCHULD: Schluss mit Wucherpreisen zu Lasten der Ärmsten
- Banken nutzen Notsituation ihrer Kreditnehmer aus.
- Provisionen von bis zu 70 Prozent.
- Es gibt endlich eine günstige Alternative.
Köln, 18. April 2018 – Wer ein Haus oder ein Auto kauft, kann das selten auf einen Schlag bezahlen. Viele stottern den Preis in Raten ab und dafür zahlen sie brav Zinsen. Damit ist es jedoch nicht getan. Die Kreditgeber verlangen zusätzliche Sicherheiten. Insbesondere scheuen sie das Risiko, dass ihr Kunde den Kredit nicht mehr bedienen kann, weil er beispielsweise stirbt, arbeitslos oder krank wird. Hier kommt die Restkreditversicherung (RKV) ins Spiel, meist Restschuldversicherung genannt. Damit sichert die Bank sich gleich doppelt und dreifach ab:
- Kann der Kunde den Kredit nicht mehr bedienen, springt die Versicherung ein.
- Diese Versicherung drückt sie dem Kunden mehr oder weniger „freiwillig“ auf und
- kassiert dafür Provisionen von 35 bis 70 Prozent des Netto-Versicherungsbeitrags.
Kein Wunder, dass Kreditinstitute das Geschäftsmodell in dieser Kombination lieben. Allein an der Provision verdienen sie pro Jahr insgesamt 500 Millionen Euro. Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden sind alarmiert. Zwar sind Kopplungsgeschäfte offiziell verboten, doch gegen die Macht der Banken können sie in der Praxis wenig ausrichten. Wer auf einen Kredit angewiesen ist, steckt in einer Notsituation – meist trifft es die Ärmeren.
Startup macht Schluss mit Wucherprovisionen: Erstmals gibt es jetzt ein von Kreditinstituten unabhängiges RKV-Angebot. „Damit haben Verbraucher endlich eine bezahlbare Alternative“, sagt Dr. Achim Hertel. Der Gründer des gleichnamigen Versicherungsmaklers bietet unter www.hertelversicherungen.de eine provisionsfreie RKV an. Grundsätzlich ist es nicht verkehrt, seine finanziellen Verpflichtungen gegen eventuelle Zahlungsengpässe abzusichern. Die Police an und für sich ist auch gar nicht so teuer. Das wird sie erst durch die Provisionsgier der Banken, die satte 35 bis 70 Prozent auf den eigentlichen Preis aufschlagen. Das führt zu krassen Beitragsunterschieden (siehe Grafik „Provision macht den Unterschied“ auf Seite 2).
Hertel appelliert auch an die Versicherer, sich nicht vor den Karren der Banken spannen zu lassen. Wucher ist in Deutschland verboten. „Die Versicherer sollten den Sumpf endlich trocken legen und die Provisionsexzesse der Banken eindämmen“, warnt Hertel, denn sonst könnte es der Branche auf die eigenen Füße fallen.
Nachfolgende Grafik zeigt die von einigen Banken verlangten Beiträge für eine vorübergehende Arbeitslosigkeit- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung als wesentlicher Teil der Restschuldversicherung (ohne Todesfallschutz*); Stand 02/2018. Dabei sind die Policen nahezu gleich. Den Preisunterschied macht in der Hauptsache die jeweilige Provision der Banken aus:
*) TIPP: HertelVersicherungen hat die Beiträge extra ohne den Einschluss des Todesfallrisikos berechnet, weil dieser Baustein im Rahmen einer Restschuldversicherung viel zu teurer ist. Es würde nicht nur den Kredit unnötig verteuern, sondern auch keine ausreichende Todesfallleistung bieten. Denn der tatsächliche Bedarf im Falle des Todes ist in aller Regel höher als die akute Kreditsumme. Deshalb sollte das Todesfallrisiko unabhängig vom Kredit, ganz normal über eine klassische Risiko-Lebensversicherung versichert werden. Da ist die Restschuld für den Kredit automatisch drin.


